|
Nachsorge
Sie
sind aufgrund einer bösartigen Erkrankung im gynäkologischen
Bereich behandelt worden.
Nun
ist es wichtig, daß in regelmäßigen Abständen
Nachsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.
Eine
Tumornachsorge hat zur Aufgabe
- ein
Wiederauftreten der Krankheit (Tumorrezidiv)
zu erkennen,
- Begleit-
oder Folgeerkrankungen festzustellen und zu behandeln sowie
- Ihnen
bei körperlichen, seelischen und sozialen Problemen zu helfen.
Für
die Durchführung dieser Untersuchungen und Koordination weiterführender
Untersuchungen ist Ihre
Frauenärztin/ Ihr Frauenarzt
zuständig.
Um
Ihnen einen ersten Überblick über Termine und Inhalte der
Nachsorge zu geben, haben wir diese Seite nach den neusten
Erkenntnissen der Wissenschaft für Sie zusammengestellt.
Inhalt
der Tumornachsorge
Die
Nachsorge bei bösartigen Erkrankungen hat in den letzten Jahren
einen großen Wandel erfahren.
Während
noch vor wenigen Jahren die Tumornachsorge durch die
„Apparatemedizin“ geprägt war, stehen heute das Patientengespräch
(Fragen nach Ihrem subjektiven Befinden, nach Ihrer Leistungsfähigkeit,
nach dem Auftreten von Besonderheiten oder Beschwerden und nach körperlichen
Veränderungen) und die eingehende
körperliche Untersuchung im Mittelpunkt der einzelnen
Nachsorgeuntersuchungen.
An
die Stelle von ungezielten, routinemäßig durchgeführten, den Körper
belastenden Untersuchungen
(z.B. Röntgenaufnahmen, Computertomogramme, Szintigramme), die
zudem in vielen Fällen durch unklare Ergebnisse verunsicherten, ist
heute, nach Auftreten von Symptomen, die gezielte Diagnostik
getreten.
So
hat z.B. die Kontrolle der Tumormarker, die in sie gesetzten
Hoffnungen auf Früherkennung eines Rezidivs oder von Metastasen
nicht erfüllen können und wird heute nicht mehr generell durchgeführt.
Ihre
Frauenärztin/Ihr Frauenarzt wird Sie beraten und mit Ihnen
entscheiden, welche weiteren Untersuchungen für Sie sinnvoll sind.
Zeitliche
Abfolge
Bei allen bösartigen
Erkrankungen beginnt die Nachsorge nach Abschluß der Primärtherapie
(Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) und ist geprägt durch einen
vorgegebenen zeitlichen Rhythmus.
In
den ersten drei Jahren werden die
Nachsorgeuntersuchungen vierteljährlich, im 4. und 5. Jahr
halbjährlich, ab dem 6. Jahr jährlich durchgeführt.
Je
nach Art der bösartigen Erkrankung wird die körperliche
Untersuchung durch gezielte Zusatzuntersuchungen ergänzt.
Auf
Wunsch legt Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt einen Nachsorgepaß,
den sog. Patientenbegleiter
für Sie an. Hier werden die mit Ihnen besprochenen Untersuchungen
und deren Zeitpunkt eingetragen.
Für
weitere Fragen steht Ihnen jederzeit Ihre Frauenärztin/Ihr
Frauenarzt zur Verfügung
|