Pränatale
Diagnostik:
[Einleitung]
[Chorionzottenbiopsie]
[Fruchtwasseruntersuchung]
[Nabelschnurpunktion]
[Ultraschall]
[Nt
Screening] [Zytogenetische Auswertung]
[Humangenetische Beratung] [3D-Untersuchungen]
Humangenetische Beratung
Etwa 3 bis 4 % aller
Kinder werden mit eine genetisch bedingten Krankheit, Fehlbildung
oder Behinderung geboren. Immer, wenn sich Anhaltspunkte für
ein genetisches Risiko ergeben, sollte der Betroffene über
die Möglichkeit einer genetische Beratung aufgeklärt
werden. Sie ist Teil der Krankenversorgung, die ärztlichen
Kosten werden durch die Krankenversicherung abgedeckt. Durch
eine genetische Beratung werden die Patienten z.B. über
Erkrankungsrisiken informiert, sowie über diagnostische
Möglichkeiten und Erkrankungsverläufe. Es wird Ihnen
geholfen, eine individuelle Entscheidung in einer konkreten
Situation treffen zu können u.a. auch im Hinblick auf
Familienplanung.
So
ist die genetische Beratung also ein Vorgang , bei dem Patienten
oder Verwandte mit einem Risiko für eine Erbkrankheit,
über die Folgen der Erkrankung, die Wahrscheinlichkeit
ihres Verlaufes und über deren Weitergabe sowie Präventionsmöglichkeiten
(Vorbeugung) oder Behandlung beraten werden.
In
der täglichen genetischen Beratung haben wir es häufig
mit drei Situationen zu tun:
1. Es kommen gesunde Eltern zu uns, in deren Familie zum ersten
Mal ein krankes Kind geboren wurde, z.B. mit einer der verschiedenen
mehreren tausend monogenen Krankheiten.
Diese Eltern fragen nach dem Wiederholungsrisiko für
zukünftige Kinder.
2.Eine
Patientin, die zur genetischen Beratung kommt, ist schwanger
und fragt nach dem Wiederholungsrisiko für ihr erwartetes
Kind für die gleiche Erkrankung, die in der Familie aufgetreten
ist, z.B. Mucoviscidose oder Fragiles X-Syndrom, oder eine
chromosomale Störung oder eine unklare geistige oder
körperliche Behinderung.
3.Eine
gesunde Patientin/Patient kommt zur genetischen Beratung und
möchte wissen, wie hoch das Wiederholungsrisiko ist für
eine Erkrankung, an der z.B. ein Elternteil des Patienten/der
Patientin erkrankt ist ( Chorea Huntington, Morbus Alzheimer,
Tumorerkrankungen, wie z.B. Brustkrebs oder Darmkrebs) und
welche diagnostischen Möglichkeiten bestehen zur Feststellung
eines Erkrankungsrisikos. Hierbei handelt es sich um eine
sog. prädiktive Testung. Diese Beratungen sind sehr komplex
und nehmen viel Zeit in Anspruch.
Ein
erster und sehr wichtiger Schritt bei der genetischen Beratung
ist die Erstellung eines Familienstammbaumes. Für eine
genetische Beratung bzgl. eines Wiederholungsrisikos ist eine
genaue Diagnose der entsprechenden Erkrankung erforderlich.
Eine Frage ist auch: Folgt eine Krankheit einem sog. Mendelschen
Erbgang? Bei jedem Erbgang besteht in der Regel ein bestimmtes
Wiederholungsrisiko, z.B. bei einer autosomal dominanten Erkrankung
ein 50%iges Risiko für Nachkommen von selbst betroffenen
Patienten. Das Risiko aber von nicht betroffenen Personen
für seine Nachkommen ist ggf. nicht höher als das
durchschnittliche Risiko der Bevölkerung. Zu beachten
sind Phänomene wie Heterozygotie oder Homozygotie für
bestimmte Gendefekte, charakteristisches Manifestationsalter
für bestimmte Erkrankungen, sowie vollständige Penatranz
und variable Expressivität- also mit welcher Wahrscheinlichkeit
eine Krankheit bei vorliegendem Gendefekt bei einer Person
auftritt und welche Krankheitsmerkmale sich finden (z.B. bei
Neurofibromatose).
Eine
autosomal rezessive Erkrankung wie z.B. die Mukoviscidose
bedeutet, dass beide Eltern der erkrankten Person in der Regel
gesunde Anlageträger für die Erkrankung sind. Für
jedes weitere Kind dieser Eltern besteht ein Risiko von 25
% für diese Erkrankung, unabhängig vom Geschlecht.
Häufig möchten auch gesunde Familienmitglieder über
Anlageträgerschaften informiert werden. Bei vielen Erkrankungen
können solche Untersuchungen biochemisch oder molekulargenetisch
erfolgen.
Bei
bestimmten ethnischen Gruppen ist die Blutsverwandschaft besonders
häufig. Die Risiken bei Blutsverwandschaft stehen im
Zusammenhang mit einem im Vergleich zu nicht blutsverwandten
Paaren erhöhten Anteil übereinstimmender Erbanlagen
der beiden Partner, z.B. bei Ehen zwischen Cousin und Cousine
ersten Grades beträgt der Anteil der abstammungsbedingten
gleichen Gene 1/8, bei Vettern 2.Grades 1/32. Bei Verwandtenehen
spielen vor allem Erkrankungen mit autosomal rezessiven Erbgang
eine Rolle.
Zu
den häufigsten geschlechtsgekoppelten Erkrankungen gehören
z.B. Hämophilie A und B, Muskeldystrophie Typ Duschenne
und Becker, Fragiles X-Syndrom.
Bei
vielen Krankheiten spielen genetische Komponente zwar eine
wichtige Rolle, sie folgen aber nicht den sog. Mendelschen
Erbgängen.
Einige
häufige Indikationen zur Genetischen Beratung vor Eintritt
einer Schwangerschaft:
Erkrankungen oder Fehlbildung bei Ratsuchenden oder deren
Verwandten
Chromosomenaberrationen oder monogene Erkrankung bei Ratsuchenden
oder in der Familie
Multifaktoriell bedingte Erkrankungen
Ferrilitätsstörungen
Habituelle Fehl- oder Totgeburten
Verwandtenehe
Medikamente, Virusinfekt, Strahlenbelastung während der
Schwangerschaft, Syndrom-Daignostik
Familiäre Häufung von Tumorerkrankungen
Einige
häufige Indikationen zur Genetischen Beratung während
einer Schwangerschaft:
Geplante
Pränataldiagnostik (häufig erhöhtes Alter der
Mutter)
Auffälliges Resultat nach Pränataldiagnostik
Auffälliger Ultraschallbefund
Auffällige Erst- oder Zweit- Trimester Diagnostik
Medikamente, Virusinfekt, Strahlenbelastung während der
Schwangerschaft
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